mietsauna.ch überlässt der Mieterin gemäss Übergabeprotokoll ein technisch einwandfreies Mietobjekt zum persönlichen Gebrauch.
Der Mietgegenstand ist bei Vertragsende unter Berücksichtigung normaler Abnutzung in demselben Zustand zurückzugeben, in dem er laut Ausgangsprotokoll übernommen worden ist. Sämtliche Schäden sind mietsauna.ch unmittelbar zu melden.
Hat die Mieterin ist für Schäden während ihrer Miete verantwortlich und mietsauna.ch gegenüber zum Schadenersatz verpflichtet.
Die Mieterin haftet ohne Rücksicht auf Verschulden für den Verlust der Mietsache, auch für Schäden infolge eines Unfalls. mietsauna.ch haftet explizit nicht für Schäden, die der Mieterin oder Dritten durch die Mietsache oder deren Gebrauch entstehen.
Die Mieterin bestätigt, die Instruktionen zum Aufbau des Zeltes und der Inbetriebnahme des Ofens von mietsauna.ch erhalten zu haben und zu befolgen. Zudem verpflichtet sie sich, im Umgang mit dem Feuer stets vorsichtig zu sein.
Die Mieterin verpflichtet sich, die Mietsache pfleglich zu behandeln und zum vereinbarten Termin pünktlich und in sauberem und trockenem Zustand zurück zu geben, oder zur Abholung bereit zu halten.